Vier Forderungen Langzeitarbeitsloser zum Thema Arbeitsmarkt und Teilhabe
Einmal schon auf diesen Internetseiten unter den Terminen gelistet, trafen wir uns im eher kleiner werdenden Rahmen eine Woche vor der Tagung in Berlin. Wir, das sind der sozialarbeiterisch initiierte Arbeitskreis für - bezogen auf Erwerbsarbeit - sozial Benachteiligte und (möglichst) konfessionell engagierte Berufstätige. Dass bei ersteren individuell bedingte Benachteiligungen hinzugekommen sind, versteht sich bei teils jahrzehntelanger Arbeitslosigkeit leider von selbst.
Den Langzeitarbeitslosen fehlt für "Forderungen" das Selbstwertgefühl, das wegen geringer Anteilnahme von und mangels verständnisvoller Unterstützung durch Nichtbetroffene zusätzlich geschmälert wird. Dabei sind aufgrund von Konjunkturbelebung oder gar des etablierten Leiharbeitsmarktes die Langzeitarbeitslosen etwa nur "noch nicht" auf dem regulären Arbeitsmarkt gelandet, sondern haben - Gott sei Dank! - "noch" Hoffnung, dass mit These 8 der Sozialinitiative im Sinne benannter "gerechter Gesellschaft" eben jene "Beteiligung an Erwerbsarbeit als wichtigem Ausdruck gesellschaftlicher Teilhabe" ermöglicht wird!
In nachstehender Reihenfolge wurden vier Veränderungsbedarfe angeregt. Sie basieren auf verallgemeinerungswürdigen Erfahrungen und wurden im Abgleich mit Text und Verlautbarungen zur Ökumenischen Initiative vom KirchenBezirksSozialarbeiter - nicht zuletzt gerade wegen Betreuungsaufgaben - erst einen Tag vor dessen Teilnahme am diesbezüglichen Kongress in Berlin ins Netz gestellt:
…dass 1. ALG-II-EmpfängerInnen in Arbeit kommen!
"Die Gesamtzahl der Arbeitsverhältnisse hat einen Höchststand erreicht, auch wenn sich das Arbeitsvolumen, z. B. durch die zunehmende Teilzeitarbeit, nicht erhöht hat."
Es ist nicht davon auszugehen (Beschäftigungszuwachs aus dem Ausland; stille Reserve), dass seitens der Wirtschaft Beschäftigungsverhältnisse aus dem Heer der Langzeitarbeitslosen (etwa 30.000 allein in Sachsen) angestrebt werden. Dazu sind pauschale Vorurteile gegenüber "Hartzern" allgegenwärtig und seit der amtlichen Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilfe-EmpfängerInnen unübersichtlicher zu entkräften oder nachzuweisen.
Wohin "fordern" aber die Jobcenter?
Wir fordern gemäß 8. These einen "geförderten Arbeitssektor" für gesellschaftlich gemeinnützige Tätigkeiten – aber flächendeckend und im Sinne sozialer Marktwirtschaft wettbewerbsfähig!
…dass 2. Leiharbeit als ein eigenständiger Arbeitsmarkt abgeschafft wird!
"Von manchen Arbeitgebern werden diese Instrumente (zusammen mit Werkverträgen) jedoch missbraucht, um einen mittelfristigen Arbeitskräftebedarf durch kostengünstigere Arbeitskräfte als die Stammbelegschaft zu decken."
Es fällt auf, dass Bedenken seitens der Arbeitgeber (BDA) angesichts eines potenziell möglichen öffentlich geförderten Arbeitsmarktes weniger wegen der gemeinnützigen Aufträge, als vielmehr wegen "dauerhafter, sozialversicherungspflichtiger öffentlicher Beschäftigungen mit tariflicher oder ortsüblicher Entlohnung" geäußert werden (Erwiderung zum bundesweiten Diakonie-PAT-Modell, 10.04.2013).
Gemäß dem Text der Sozialinitiative (S. 13) sehen wir hier eine "wahrzunehmende strukturelle Ursache menschlicher Not" und fordern im Sinne der 8. These gerade das unter 1. genannte "Eingreifen des Staates, um den Auswüchsen unregulierter Arbeitsmärkte (hier: Bindungswirkung von Tarifverträgen) entgegenzutreten.
...3. gleicher Lohn für gleiche Arbeit!
...4. mehr soziale Gerechtigkeit!
Die Forderungen 3 und 4 nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit und mehr sozialer Gerechtigkeit sollen aufgrund des bevorstehenden Diskussionsaustausches, beginnend mit dem Kongress zur Sozialinitiative in Berlin, neben somit zugestandener Relativierung der Entlohnung gemeinnütziger, marktfähiger Beschäftigung bei anfänglich erhöhtem Förderbedarf mit einem - bitte - sehr ernst zu nehmenden Verweis auf die Bedeutung des Datums der Veröffentlichung der Thesen der neuen Sozialinitiative beider großer deutscher Kirchen bekräftigt werden:
Am 28. Februar 2013 n. Chr. waren es genau 1634 Jahre, dass das Christentum erstmals Staatsreligion wurde. Es soll keineswegs wieder um diese oft leidvollen Machtverhältnisse, wohl aber um das innere Anliegen der "Rechtfertigung des Menschen vor Gott" gehen, welches in einer sehr weitgehend säkularen Gesellschaft durch christlichen Einsatz für äußere Gerechtigkeit daran wieder Interesse und zugleich Glaubwürdigkeit erlangen soll und könnte.